keyboard_tab REGIS - Reg. Intermediation Services 2019/1150 DE
BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR GA HR HU IT LV LT MT NL PL PT RO SK SL SV print pdf 2019/1150 DE Art. 13 cercato: 'gründen' . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl- gewerblicher Nutzer
- Online-Vermittlungsdienste
- Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten
- Verbraucher
- Online-Suchmaschine
- Anbieter von Online-Suchmaschinen
- Nutzer mit Unternehmenswebsite
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- Nebenwaren und -dienstleistungen
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- einzeln 2
- gemeinsam 2
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- gründen 2
- spezialisierte 2
- erleichtern 2
Artikel 13
Spezialisierte Mediatoren
Die Kommission fordert in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sowie Organisationen und Verbände, die diese vertreten, auf, einzeln oder gemeinsam eine oder mehrere Organisationen zu gründen, die Mediationsdienste anbieten und die in Artikel 12 Absatz 2 genannten Bedingungen erfüllen, um speziell die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Online-Vermittlungsdiensten und unter besonderer Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters dieser Dienste zu erleichtern.
Artikel 13
Spezialisierte Mediatoren
Die Kommission fordert in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sowie Organisationen und Verbände, die diese vertreten, auf, einzeln oder gemeinsam eine oder mehrere Organisationen zu gründen, die Mediationsdienste anbieten und die in Artikel 12 Absatz 2 genannten Bedingungen erfüllen, um speziell die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Online-Vermittlungsdiensten und unter besonderer Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters dieser Dienste zu erleichtern.
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